Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) regelt in Deutschland die Rechtsstellung von Vertriebenen und ihren Nachkommen. Es wurde nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, um die Ansprüche und besonderen Belange der Menschen zu berücksichtigen, die aus den ehemals deutschen Gebieten oder von ihnen beanspruchten Gebieten vertrieben wurden. Das Gesetz definiert, wer als Vertriebener gilt, und legt fest, welche sozialen und finanziellen Unterstützungsmaßnahmen sowie Integrationsleistungen diesen Personen zustehen. Ziel ist es, den Vertriebenen und ihren Familien eine gesellschaftliche und wirtschaftliche Teilhabe zu ermöglichen sowie ihre Wiedereingliederung in die Bundesrepublik Deutschland zu fördern.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







