Das WaStrG bestimmt, welche Gewässer als Bundeswasserstraßen gelten, wer für deren Bau, Unterhaltung und Betrieb zuständig ist (i. d. R. die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes) und unter welchen Bedingungen sie benutzt oder ausgebaut werden dürfen. Es enthält Regelungen zu Nutzungsrechten, Genehmigungen, Widmung, Planfeststellung sowie zum Verhältnis zu Landesrecht und privatem Eigentum. Ziel ist eine einheitliche, sichere und leistungsfähige Wasserstraßeninfrastruktur.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







