Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt die Führung des Bundeszentralregisters (BZR), in dem strafrechtliche Verurteilungen, bestimmte gerichtliche Entscheidungen und Verwaltungsmaßnahmen gespeichert werden. Das Register wird vom Bundesamt für Justiz (BfJ) geführt. Das Führungszeugnis, das Bürger bei Behörden oder Arbeitgebern vorlegen müssen, basiert auf dem BZRG und kann in verschiedenen Formen (privates, erweitertes, behördliches Führungszeugnis) beantragt werden.
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