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Gesetzesumgehungen werden von der herrschenden Ansicht unter dem deutschen Recht regelmäßig nicht als Scheingeschäft eingeordnet: Ein Umgehungsgeschäft sei in seinen intendierten Rechtsfolgen ernstgemeint, womit § 117 BGB keine Anwendung fände. Philipp Lerch stellt dieses Dogma in Frage. Insbesondere wird die Lehre von der Causa (Rechtsgrund) als qualifikationsentscheidendes, historisch gewachsenes Kriterium in ihrer historischen Dimension herausgearbeitet. Die Besonderheit von Umgehungskonstellationen wird in der Dissimulation einer rein fiktiven Causa gegenüber dem wirklich verfolgten…mehr

Produktbeschreibung
Gesetzesumgehungen werden von der herrschenden Ansicht unter dem deutschen Recht regelmäßig nicht als Scheingeschäft eingeordnet: Ein Umgehungsgeschäft sei in seinen intendierten Rechtsfolgen ernstgemeint, womit § 117 BGB keine Anwendung fände. Philipp Lerch stellt dieses Dogma in Frage. Insbesondere wird die Lehre von der Causa (Rechtsgrund) als qualifikationsentscheidendes, historisch gewachsenes Kriterium in ihrer historischen Dimension herausgearbeitet. Die Besonderheit von Umgehungskonstellationen wird in der Dissimulation einer rein fiktiven Causa gegenüber dem wirklich verfolgten Geschäftszweck identifiziert. Hierzu untersucht der Autor insbesondere die Rechtsnatur der Causa. Er kommt zu dem Schluss, dass eine solche Umgehungssituation rechtssystematisch mittels einer Anwendung der Lehre von der Simulation zu fassen ist. Hierdurch wird eine rechtliche Qualifikation erzwungen, die das dem geschäftlich verfolgten Zweck angemessene Normenregime Anwendung finden lässt.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Philipp Lerch hat in Bielefeld, Münster und Sheffield (LL.M., Großbritannien) Rechtswissenschaft studiert. Seine Erste Juristische Prüfung legte er am Oberlandesgericht Hamm 2018 ab. Von 2018 bis 2020 war er Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und das Recht der Digitalisierung und Innovation (Prof. Dr. Paul T. Schrader).