Das Chemikaliengesetz (ChemG) regelt in Deutschland den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen, um Menschen und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen zu schützen. Es setzt europäische Verordnungen wie REACH (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) und CLP (Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen) in nationales Recht um. Das ChemG enthält Vorschriften zur Herstellung, Registrierung, Kennzeichnung, Einstufung und zum Inverkehrbringen von Chemikalien sowie Regelungen zur Gefahrstoffkennzeichnung und Sicherheitsdatenblättern.
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