Gro e Unternehmen besch ftigen heute in der Regel einen Compliancebeauftragten, der sich darum k mmern soll, dass in allen Unternehmensbereichen die geschriebenen und ungeschriebenen Regeln eingehalten werden. Dabei geht es um die Beachtung sowohl staatlicher Normierungen als auch gesellschaftlicher Selbstregulierungen.In welchem Verh ltnis steht aber Compliance zum Datenschutz? Dieser Frage wurde auf dem 19. Wiesbadener Forum Datenschutz nachgegangen. Die Diskussion hat gezeigt, dass durchaus die Gefahr besteht, dass Arbeitgeber durch die Auferlegung von Verhaltensregeln die Datenschutzrechte von Besch ftigten oder Kunden gef hrden k nnen. Da aber auch Datenschutz eine einzuhaltende Regel ist, muss sie in den Complianceprozess mit eingebunden werden. Als Ergebnis der Diskussionen kann man festhalten, dass Datenschutz als Gegenstand/Inhalt, nicht als Schranke der Compliance verstanden werden muss. Die in dem Band enthaltenen Beitr ge k nnen Lesern, die sich beruflich mit dieser Problematik besch ftigen, Anregungen geben und zur Kl rung mancher Frage, die sich in diesem Feld stellt, beitragen.Mit Beitr gen von: Ulrich Busch-Gervasoni; Norbert Kartmann; Prof. Dr. Urs Kramer; Prof. Dr. Michael Ronellenfitsch; Sylvia Schenk; Prof. Dr. Stefan Thomas; Prof. Dr. Urs Kramer.
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