Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligungen und Belästigungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität. Damit will das Gesetz im Wesentlichen Diskriminierungen am Arbeitsplatz, aber auch im allgemeinen Zivilrecht verhindern. Die Umsetzung im betrieblichen Alltag wirft viele Fragen auf: Beim Umgang mit dem AGG sollte sich der Arbeitgeber nicht auf die Abwehr von Benachteiligungsklagen beschränken, sondern die Abläufe und Strukturen im Betrieb einer rechtzeitigen Prüfung unterziehen und diese (soweit erforderlich) so umstellen, dass es überhaupt nicht erst zu einem Haftungsfall kommen kann. Das Handbuch gibt eine ausführliche Anleitung mit Tipps, Tabellen und Checklisten.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno
