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Dass Verfassungsgerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Bei den Entscheidungen zum Aus- (und Inlands-)einsatz der Bundeswehr lässt das Bundesverfassungsgericht der Regierung weitgehend freie Hand und liefert sogar "Verfassungsänderungen" nach, die zuvor an fehlenden par-lamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: ¿ Tabubruch I: das "Parlamentsheer" out-of-area ¿ Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei ¿ Tabubruch II: die Plenarentscheidung Luftsicherheit und der Einsatz in polizeilichen Lagen ¿…mehr

Produktbeschreibung
Dass Verfassungsgerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Bei den Entscheidungen zum Aus- (und Inlands-)einsatz der Bundeswehr lässt das Bundesverfassungsgericht der Regierung weitgehend freie Hand und liefert sogar "Verfassungsänderungen" nach, die zuvor an fehlenden par-lamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: ¿ Tabubruch I: das "Parlamentsheer" out-of-area ¿ Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei ¿ Tabubruch II: die Plenarentscheidung Luftsicherheit und der Einsatz in polizeilichen Lagen ¿ Unilateral einsetzbares "Regierungsheer"? Die Libyen-Entscheidung ¿ EU als System kollektiver Sicherheit: die Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz ¿ Verfassungswandel oder Verfassungsbruch? ¿ Das konservative Parlamentsverständnis des Bundesverfassungsgerichts