Die Frage der Gegenzeichnung von Erlässen und Verordnungen des Landesfürsten durch den Regierungschef nach der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein ist in der jüngsten Zeit in der Verfassungsdiskussion zu einem wichtigen Thema geworden. Auf der Grundlage einer umfassenden Untersuchung der Entstehung der Gegenzeichnung und Ausprägungen dieses Rechtsinstituts in Staatsverfassungen monarchischer wie republikanischer Prägung sowie einer ausführlichen Darstellung der Strukturen der liechtensteinischen Verfassung unter besonderer Berücksichtigung der Stellung des Landesfürsten wird die Bedeutung der Gegenzeichnung nach der Verfassung des Fürstentums Liechtenstein und die Auslegung der ihr zugrundeliegenden Verfassungsbestimmungen erörtert.
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