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Die Geltendmachung von Beschlussmängeln ist im GmbH-Recht nicht kodifiziert, obwohl diesbezügliche Gesellschafterstreitigkeiten im Vergleich zu anderen Verbandsformen eine höhere zahlenmäßige Bedeutung entfalten. Der Rechtsanwender greift zurück auf eine Analogie zu den aktienrechtlichen Regelungen, deren Anwendung jedoch partiell erheblich modifiziert wird. Nunmehr besteht auch für die Personenhandelsgesellschaften ein kodifiziertes Beschlussmängelrecht, das sich durch seine personalistische Ausformung auszeichnet. Die Arbeit legt umfassend dar, wie dieser Regelungsbereich für die GmbH…mehr

Produktbeschreibung
Die Geltendmachung von Beschlussmängeln ist im GmbH-Recht nicht kodifiziert, obwohl diesbezügliche Gesellschafterstreitigkeiten im Vergleich zu anderen Verbandsformen eine höhere zahlenmäßige Bedeutung entfalten. Der Rechtsanwender greift zurück auf eine Analogie zu den aktienrechtlichen Regelungen, deren Anwendung jedoch partiell erheblich modifiziert wird. Nunmehr besteht auch für die Personenhandelsgesellschaften ein kodifiziertes Beschlussmängelrecht, das sich durch seine personalistische Ausformung auszeichnet. Die Arbeit legt umfassend dar, wie dieser Regelungsbereich für die GmbH fruchtbar gemacht werden kann, um aus einem Zusammenspiel mit dem Aktienrecht und den allgemeinen Regelungen ein kohärentes GmbH-rechtliches Beschlussmängelrecht zu bilden. Darüber hinaus setzt die Arbeit durch den Entwurf eines GmbH-eigenen Beschlussmängelrecht Impulse für ein zukünftiges gesetzgeberisches Wirken.
Ausgezeichnet mit dem Preis der Dr. Georg F. Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof e.V. 2025 und dem Rudolf-Haufe-Preis 2025 .
Autorenporträt
Luca Lowsky studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sowie an der Universitetet i Bergen in Norwegen und legte 2021 die Erste juristische Staatsprüfung ab. Begleitend zu seiner Promotion arbeitete er in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei im Bereich Corporate/M&A. Seit September 2023 absolviert er das Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf mit Stationen in einer international tätigen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf und London. Im Januar 2025 wurde er an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert.