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Erscheint vorauss. 21. Dezember 2025
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Die Arbeit untersucht das historische Institut des Gnadenrechts anhand einer umfassenden Auswertung der bundesweiten Gnadenregelungen sowie Daten der Gnadenanwendung aus der Praxis auf Bundes- sowie Landesebene. Mit Blick auf die Frage, ob die Gnade noch eine zeitgemäße Ergänzung des Sanktionenrechts ist, wird gezeigt, dass das Gnadenrecht als Einzelfallkorrektiv auch heute noch eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem spielt und durch gesetzliche Regelungen nicht vollständig ersetzt werden kann. Als reformbedürftig kritisiert wird jedoch, dass die Analyse erhebliche Lücken und…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht das historische Institut des Gnadenrechts anhand einer umfassenden Auswertung der bundesweiten Gnadenregelungen sowie Daten der Gnadenanwendung aus der Praxis auf Bundes- sowie Landesebene. Mit Blick auf die Frage, ob die Gnade noch eine zeitgemäße Ergänzung des Sanktionenrechts ist, wird gezeigt, dass das Gnadenrecht als Einzelfallkorrektiv auch heute noch eine wichtige Rolle im deutschen Rechtssystem spielt und durch gesetzliche Regelungen nicht vollständig ersetzt werden kann. Als reformbedürftig kritisiert wird jedoch, dass die Analyse erhebliche Lücken und Unterschiede in den Gnadenregelungen der Länder offenbart, die dem Ziel des Gnadenrechts entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund werden in einem weiteren Schritt konkrete Reformvorschläge für die zukünftige Gestaltung eines gerechten, rechtskonformen, transparenten und einheitlichen Gnadenrechts in Deutschland aufgezeigt.
Autorenporträt
Anna Lena Glander ist nach Abschluss ihres Studiums der Rechtswissenschaften in Freiburg und ihrem Referendariat im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf - jeweils mit Schwerpunkt im Bereich des Strafrechts - als Rechtsanwältin in einer Kanzlei tätig und berät und vertritt Mandanten zu allen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts und der Compliance. Berufsbegleitend begann sie ihr Promotionsvorhaben zum Gnadenrecht, welches sie 2025 beendete. Sie publiziert darüber hinaus regelmäßig zu Fragen der genannten Rechtsgebiete, ist Referentin auf Fachveranstaltungen und engagiert sich seit 2022 als von der Rechtsanwaltschaft zur ehrenamtlichen Mitwirkung in Gnadensachen benannte Rechtsanwältin.