Die Arbeit untersucht den zulässigen Informationsaustausch im innerorganisatorischen Bereich des Insolvenzverfahrens. Der Aufgabe des Gläubigerausschussmitglieds, die Insolvenzverwaltung zu überwachen und zu unterstützen, ist das Recht immanent, vertrauliche Informationen vom Insolvenzverwalter bzw. vom eigenverwaltenden Schuldner zu verlangen. Aufgrund des gesetzgeberischen Ziels, den Einfluss der Gläubiger auf den Ablauf des Insolvenzverfahrens zu stärken, wird den Gläubigervertretern im Ausschuss eine nicht zu unterschätzende Position im Verfahren verliehen. Im Rahmen der Arbeit werden hierzu die Vor- und Nachteile der bezweckten Zusammenarbeit eruiert. Zur Sicherung der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung unterliegt das Informationsrecht Grenzen, die aus insolvenzspezifischen, aber auch rechtsgebietsfremden Regelungen herangezogen werden. Auch Gesichtspunkte des Datenschutzes sowie des Geschäftsgeheimnisschutzes spielen dabei eine nicht unbedeutsame Rolle.
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