Das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (IT-Grundrecht) wurde vom BVerfG als weitere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ausgeformt. Die Untersuchung befasst sich neben der Rekonstruktion und Einordnung in das bestehende Grundrechtsgefüge mit den Rahmenbedingungen für zulässige Eingriffe in das »neue Grundrecht«.Die Schaffung einer neuen Kategorie als Abgrenzungsposten war nicht erforderlich, um die Zulässigkeit einer Befugnisnorm für die Online-Durchsuchung von IT-Systemen zu beurteilen. Gleichwohl bietet das IT-Grundrecht über die Projektion der Persönlichkeit des Grundrechtsträgers auf bestimmte Datenverarbeitungssysteme einen Anknüpfungspunkt für eine sachgerechte Beurteilung entsprechender Problemlagen. Im Vordergrund steht zunächst eine abwehrrechtliche Konzeption (»virtuelle Wohnung«). Darüber hinaus werden aber auch objektive Dimensionen in den Blick genommen.
»Die Arbeit überzeugt aufgrund der tiefgehenden Auswertung von Schrifttum und Rechtsprechung, die bis April 2015 berücksichtigt wurde.« Regina Giebelhaus, in: Kommunikation & Recht, 5/2016 »Die Arbeit wird ihren selbstgesteckten Zielen gerecht und gibt überdies einen nahezu vollständigen Überblick über den gegenwärtigen fachliterarischen Stand des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.« Dr. Thomas Petri, in: MultiMedia und Recht aktuell, aufgerufen am 26.01.2016







