Die im Dritten Reich durch Justizausbildungs- und Eckhardtsche Studienordnung veränderte Juristenausbildung bewirkte sowohl eine inhaltliche wie strukturelle Neukonzeption des Rechtsstudiums. Das Werk geht der Frage nach, wie sich das - stets von Missklängen begleitete - Reformwerk in der Praxis bewährte und welche Auswirkungen es auf die Juristenausbildung im Dritten Reich zeitigte. Beispielhaft wurden Lehrbücher und Vorlesungen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie die Erste juristische Staatsprüfung am Prüfungsamt I des Thüringischen Oberlandesgerichts ausgewertet. Im Ergebnis gilt, dass trotz äußerer Übernahme der Reformgedanken sich - soweit fachbedingt möglich - auch weiterhin Teile der bisherigen Ausbildungstradition erhalten konnten.
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