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Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis des klagenden Verbraucherverbands und der angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und aus materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor unter Ablehnung eines eigenen Anspruchs des Verbands bei der individualisierten und der nicht individualisierten Abhilfeklage als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Wegen des Opt-In der Verbraucher:innen und der repräsentativen Wahrnehmung durch den Verband ist der Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt. Diese Prozessstandschaft wird flankiert von…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet das Verhältnis des klagenden Verbraucherverbands und der angemeldeten Verbraucher:innen bei der Verbandsabhilfeklage aus prozessualer und aus materiellrechtlicher Sicht. Die Klagebefugnis des Verbands bewertet der Autor unter Ablehnung eines eigenen Anspruchs des Verbands bei der individualisierten und der nicht individualisierten Abhilfeklage als besonders ausgestaltete Prozessstandschaft. Wegen des Opt-In der Verbraucher:innen und der repräsentativen Wahrnehmung durch den Verband ist der Anspruch auf rechtliches Gehör gewahrt. Diese Prozessstandschaft wird flankiert von einem materiellrechtlichen Schuldverhältnis von Verband und Verbraucher:innen. Ein solches ergibt sich zwar nicht auf rechtsgeschäftlicher Basis. Aufgrund ihres ähnlichen geschäftlichen Kontakts i.S.d. § 311 Abs. 2 Nr. 3 BGB besteht jedoch ein gesetzliches Schuldverhältnis. Den daher haftbaren Verband treffen insbesondere Informationspflichten und die Pflicht zur sorgfältigen Prozessführung.
Autorenporträt
Felix Beuth studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München und absolvierte im Anschluss das Rechtsreferendariat im Bezirk des OLG München. Während der Ausbildung arbeitete er als studentische Hilfskraft und später als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einem bürgerrechtlichen Lehrstuhl der LMU. Der deutschen Ausbildung schloss sich ein internationales LL.M.-Studium an der Tel Aviv University in Israel an. Zudem arbeitete der Autor als Rechtsanwalt in internationalen Wirtschaftskanzleien in München und Berlin. Promoviert wurde Felix Beuth im Jahr 2025 von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Seit 2024 ist er bei der bayerischen Justiz tätig.