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Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und für außervertragliche Schuldverhältnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslücken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass nicht alle vor der Reform bestehenden Fragen durch die Regelung eine eindeutige Lösung gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Bemühungen in Brüssel im Hinblick auf…mehr

Produktbeschreibung
Am 1. Juni 1999 trat das Gesetz zum Internationalen Privatrecht und für außervertragliche Schuldverhältnisse vom 21.05.1999 in Kraft. Mit dieser Reform wurde in den Art. 38, 41, 42 EGBGB erstmals auch das Kollisionsrecht der ungerechtfertigten Bereicherung geregelt. Aufgabe der Arbeit ist es, die neuen Vorschriften im Hinblick auf Regelungslücken und Anwendungsprobleme zu untersuchen. In diesem Zusammenhang wird sich zeigen, dass nicht alle vor der Reform bestehenden Fragen durch die Regelung eine eindeutige Lösung gefunden haben. Aufgrund der aktuellen Bemühungen in Brüssel im Hinblick auf die Schaffung einer Verordnung über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II) wird auf eine Darstellung der Entwicklung auf europäischer Ebene nicht verzichtet.
Autorenporträt
Die Autorin: Maren B. Eilinghoff wurde 1977 in Hemer geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften mit dem Wahlfach Internationales Privatrecht/Rechtsvergleichung an den Universitäten Marburg, Lausanne und Mainz. Nach dem Ersten Staatsexamen 2001 war sie Doktorandin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung und wissenschaftliche Hilfskraft in Mainz. Seit 2003 ist die Autorin Referendarin am Landgericht Frankfurt am Main.