Mit den vier zum Teil umfangreichen Novellierungen der Jahre 2007 bis 2009 hat das neue Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (2005/2006) gegenüber der Vorauflage (2006) zahlreiche und erhebliche Änderungen erfahren. Vorhergehende Änderungen sind inzwischen in der Praxis wirksam geworden.
So sind unter anderem die Struktur der Schulaufsicht geändert und die Eigenverantwortlichkeit der Schulen ausgeweitet worden. Die Stellung der Schulleitung ist durch neue personalrechtliche Befugnisse und die Aufhebung des Beamtenverhältnisses auf Zeit verändert worden. Die neue Gymnasiale Oberstufe wird im nächsten Jahr beginnen.
So sind unter anderem die Struktur der Schulaufsicht geändert und die Eigenverantwortlichkeit der Schulen ausgeweitet worden. Die Stellung der Schulleitung ist durch neue personalrechtliche Befugnisse und die Aufhebung des Beamtenverhältnisses auf Zeit verändert worden. Die neue Gymnasiale Oberstufe wird im nächsten Jahr beginnen.
