Im Jahr 1995 wurde die embryopathische Indikation mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz abgeschafft. Die interdisziplinäre Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit die derzeitige Fassung des § 218 a Abs. 2 StGB den mit der Reform verfolgten Zweck erfüllt, dem Missverständnis entgegenzuwirken, die Rechtfertigung des Abbruchs ergebe sich aus einer geringeren Achtung des Lebensrechts kranker Kinder. Die tatsächliche Praxis von Spätabtreibungen und Fetoziden wird empirisch analysiert und unter kriminologischen, medizinischen, verfassungsrechtlichen sowie strafrechtsdogmatischen Aspekten…mehr
Im Jahr 1995 wurde die embryopathische Indikation mit dem Schwangeren- und Familienhilfegesetz abgeschafft. Die interdisziplinäre Untersuchung geht der Frage nach, inwieweit die derzeitige Fassung des § 218 a Abs. 2 StGB den mit der Reform verfolgten Zweck erfüllt, dem Missverständnis entgegenzuwirken, die Rechtfertigung des Abbruchs ergebe sich aus einer geringeren Achtung des Lebensrechts kranker Kinder. Die tatsächliche Praxis von Spätabtreibungen und Fetoziden wird empirisch analysiert und unter kriminologischen, medizinischen, verfassungsrechtlichen sowie strafrechtsdogmatischen Aspekten begutachtet. Im Ergebnis der Analysen, in die auch rechtsvergleichende Untersuchungen der entsprechenden Praxis in anderen Ländern eingehen, wird ein Reformvorschlag unterbreitet. Der Gesetzeswortlaut einer Neuregelung des Abtreibungsrechts wird formuliert, welcher der Problematik von Spätabtreibungen und dem Schutz behinderter ungeborener Kinder besser gerecht werden soll als die aktuelle Gesetzesfassung.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Jessica Frey studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg mit Schwerpunkt Kriminologie und Jugendstrafrecht. Während ihres Studiums hatte sie in einem gemeinnützigen Verein, der Familien und Senioren in Notsituationen unterstützt, eine leitende Position mit Personalverantwortung inne. Nach dem Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg arbeitete sie als Rechtsanwältin in einer auf das Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei in Hamburg. Seit 2014 ist sie Staatsanwältin.
Inhaltsangabe
A. EinleitungB. Medizinische Problematik Pränataldiagnostik (PND) - Chancen pränataler Diagnostik - Risiken pränataler Diagnostik - Verbot pränataler Diagnostik - Umgang mit dem technischen Fortschritt im Rahmen pränataler Diagnostik - Die Konfliktlage des Arztes und des medizinischenPersonals - Statistische Kontrolle - Vorhandene Daten - Datenaufnahme in zwei Hamburger KlinikenC. Rechtsethische Problematik: Lebensrecht des EmbryosD. Juristische Ausgangslage Verfassungsrechtliche und verfassungsgerichtliche Vorgaben - Internationaler und supranationaler Schutz der Menschenrechte - Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Strafrechtliche Legitimation der medizinischen IndikationenE. Juristischer LösungsansatzSchutz von Leib und Leben im deutschen (Straf-) Recht - Geburtsbeginn als wesentlicher Einschnitt - Der lebensfähige Embryo als Mensch - Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich - Lebensfähigkeit als wesentlicher Einschnitt - Schaffung eines neuen qualifizierenden Tatbestands - Mögliche Gesetzesfassung der AbbruchtatbeständeF. FazitLiteratur- und Sachverzeichnis
A. EinleitungB. Medizinische Problematik Pränataldiagnostik (PND) - Chancen pränataler Diagnostik - Risiken pränataler Diagnostik - Verbot pränataler Diagnostik - Umgang mit dem technischen Fortschritt im Rahmen pränataler Diagnostik - Die Konfliktlage des Arztes und des medizinischenPersonals - Statistische Kontrolle - Vorhandene Daten - Datenaufnahme in zwei Hamburger KlinikenC. Rechtsethische Problematik: Lebensrecht des EmbryosD. Juristische Ausgangslage Verfassungsrechtliche und verfassungsgerichtliche Vorgaben - Internationaler und supranationaler Schutz der Menschenrechte - Grundrechte und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - Strafrechtliche Legitimation der medizinischen IndikationenE. Juristischer LösungsansatzSchutz von Leib und Leben im deutschen (Straf-) Recht - Geburtsbeginn als wesentlicher Einschnitt - Der lebensfähige Embryo als Mensch - Schwangerschaftsabbruch im internationalen Vergleich - Lebensfähigkeit als wesentlicher Einschnitt - Schaffung eines neuen qualifizierenden Tatbestands - Mögliche Gesetzesfassung der AbbruchtatbeständeF. FazitLiteratur- und Sachverzeichnis
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