Diese Studie zeigt die heutige Marktstruktur und Vertragspraxis im Bereich der Kabelweiterleitung von Rundfunkprogrammen in Deutschland auf und untersucht die urheberrechtlichen Konsequenzen vor dem Hintergrund des deutschen und internationalen Urheberrechts. Im Mittelpunkt stehen dabei Weitersendevorgänge im intendierten Erstsendebereich und das so genannte Transportmodell in Deutschland. Zudem wird der Vergütungsanspruch gemäß
20 b Abs. 2 UrhG umfassend analysiert und bewertet. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass der reine Signaltransport urheberrechtlich nicht als Sendevorgang der Kabelunternehmen anzusehen ist. Darüber hinaus wird ein dringender Reformbedarf herausgearbeitet:
20 b Abs. 1 UrhG sollte modifiziert,
20 b Abs. 2 UrhG gestrichen werden.
20 b Abs. 2 UrhG umfassend analysiert und bewertet. Die Untersuchung gelangt zu dem Ergebnis, dass der reine Signaltransport urheberrechtlich nicht als Sendevorgang der Kabelunternehmen anzusehen ist. Darüber hinaus wird ein dringender Reformbedarf herausgearbeitet:
20 b Abs. 1 UrhG sollte modifiziert,
20 b Abs. 2 UrhG gestrichen werden.