Marktplatzangebote
Ein Angebot für € 25,00 €
  • Broschiertes Buch

Mit dem Bosman-Urteil hat der Europäische Gerichtshof 1995 die Unvereinbarkeit der Transferentschädigungsregelungen und Ausländerklauseln der Fußballverbände mit der in Art. 48 EGV festgeschriebenen Freizügigkeit der Arbeitnehmer festgestellt und damit zwei Eckpfeiler des europäischen Profifußballs zu Fall gebracht. Rechtswidrige Beschränkungen ergeben sich für den Berufsfußballspieler aber nicht nur aus dem Verbandsrecht, sondern auch aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Verein. Gegenstand der Untersuchung ist die Bewertung von Rechtsnatur und Inhalt des Rechtsverhältnisses zwischen dem…mehr

Produktbeschreibung
Mit dem Bosman-Urteil hat der Europäische Gerichtshof 1995 die Unvereinbarkeit der Transferentschädigungsregelungen und Ausländerklauseln der Fußballverbände mit der in Art. 48 EGV festgeschriebenen Freizügigkeit der Arbeitnehmer festgestellt und damit zwei Eckpfeiler des europäischen Profifußballs zu Fall gebracht. Rechtswidrige Beschränkungen ergeben sich für den Berufsfußballspieler aber nicht nur aus dem Verbandsrecht, sondern auch aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Verein. Gegenstand der Untersuchung ist die Bewertung von Rechtsnatur und Inhalt des Rechtsverhältnisses zwischen dem Lizenzfußballspieler und seinem Verein, wie es sich aus dem von Vereinen und Spielern regelmäßig verwendeten, vom DFB vorformulierten "Musterarbeitsvertrag für Lizenzspieler" ergibt. Der Autor stellt die Zugehörigkeit dieses Rechtsverhältnisses zum Arbeitsrecht fest und untersucht sämtliche Klauseln des Musterarbeitsvertrages für Lizenzspieler nach arbeitsrechtlichen Maßstäben auf ihre Rechtswirksamkeit. Das Ergebnis: Eine Vielzahl der Vertragsklauseln hält der Wirksamkeitskontrolle nicht stand und ist unwirksam.
Autorenporträt
Der Autor: Frank Rybak wurde 1967 in Göttingen geboren. Von 1987 bis 1992 studierte er Rechtswissenschaften an den Universitäten Erlangen und Göttingen. Im Anschluß an das zweite Staatsexamen vor dem OLG Celle 1995 erstellte er seine Dissertation. Nachdem er zunächst als Jurist für die Bundesanstalt für Arbeit gearbeitet hat, ist er heute als Rechtsanwalt in Northeim/Niedersachsen tätig und arbeitet an weiteren Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Sportrechts.