Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit steht akuter denn je unter Druck. Mitunter pauschal formulierter Kritik kann auch deshalb wenig entgegengesetzt werden, weil es an einem tiefergehenden Verständnis theoretischer Grundlagen fehlt. Das gilt in besonderer Weise für das Wesen schiedsrichterlichen Ermessens. Diese gemeinhin als weit bezeichneten Spielräume dienen der Sicherstellung notwendiger Flexibilität als Ausdruck privater Streitbeilegung. Im Kontext völkerrechtlicher Rechtssetzung können sie gleichermaßen Unsicherheiten produzieren. Schwierigkeiten bereitet bisher die Systematisierung,…mehr
Die Investitionsschiedsgerichtsbarkeit steht akuter denn je unter Druck. Mitunter pauschal formulierter Kritik kann auch deshalb wenig entgegengesetzt werden, weil es an einem tiefergehenden Verständnis theoretischer Grundlagen fehlt. Das gilt in besonderer Weise für das Wesen schiedsrichterlichen Ermessens. Diese gemeinhin als weit bezeichneten Spielräume dienen der Sicherstellung notwendiger Flexibilität als Ausdruck privater Streitbeilegung. Im Kontext völkerrechtlicher Rechtssetzung können sie gleichermaßen Unsicherheiten produzieren. Schwierigkeiten bereitet bisher die Systematisierung, auch weil es sich aufgrund der Vielfältigkeit um ein schwer fassbares Konzept handelt. Beginnend mit einer Untersuchung, was unter »Ermessen« zu verstehen ist, ausgehend von rechtsvergleichender Perspektive, widmet sich die Arbeit anhand schiedsgerichtlicher Praxis Inhalt, Grenzen und der Überprüfbarkeit des richterlichen Ermessens in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit.
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Beiträge zum internationalen Handels- und Wirtschaftsrecht 6
Anne-Marie Rückel studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg und Maastricht mit dem Schwerpunkt Handels- und Wirtschaftsrecht. Von 2020 bis 2023 war sie als studentische Hilfskraft und im Anschluss an das erste juristische Staatsexamen als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für internationales Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Ostasien bei Frau Prof. Dr. Yuanshi Bu, LL.M. (Harvard) tätig. Danach folgten Stationen an der Universität Heidelberg und einer international tätigen Wirtschaftskanzlei. Seit 2023 ist sie Rechtsreferendarin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Karlsruhe.
Inhaltsangabe
1. Dogmatisch-theoretische GrundlagenBegriff und Bedeutung des richterlichen Ermessens - Das richterliche Ermessen in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Abgrenzung anderer Rechtsfiguren und -institute - Funktion und Legitimation schiedsrichterlichen Ermessens2. Untersuchung der schiedsgerichtlichen PraxisAusübung des schiedsrichterlichen Ermessens anhand ausgewählter Fragestellungen der investitionsschiedsgerichtlichen Praxis - Bindungen und Grenzen des schiedsrichterlichen Ermessens in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Überprüfbarkeit schiedsrichterlicher Ermessensentscheidungen am Beispiel des ICSID-Aufhebungsverfahrens gem. Art. 52 ICSID Konvention - Ausblick und praktische Konsequenzen3. Schlussbetrachtung und -folgerungenAnnex A: Auszüge Internationale Verträge - Annex B: Untersuchung Verwendungshäufigkeit
1. Dogmatisch-theoretische GrundlagenBegriff und Bedeutung des richterlichen Ermessens - Das richterliche Ermessen in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Abgrenzung anderer Rechtsfiguren und -institute - Funktion und Legitimation schiedsrichterlichen Ermessens2. Untersuchung der schiedsgerichtlichen PraxisAusübung des schiedsrichterlichen Ermessens anhand ausgewählter Fragestellungen der investitionsschiedsgerichtlichen Praxis - Bindungen und Grenzen des schiedsrichterlichen Ermessens in der Investitionsschiedsgerichtsbarkeit - Überprüfbarkeit schiedsrichterlicher Ermessensentscheidungen am Beispiel des ICSID-Aufhebungsverfahrens gem. Art. 52 ICSID Konvention - Ausblick und praktische Konsequenzen3. Schlussbetrachtung und -folgerungenAnnex A: Auszüge Internationale Verträge - Annex B: Untersuchung Verwendungshäufigkeit
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