Das Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG)
Inhalt und Dimensionen des Sonderungsverbots sowie Konsequenzen für die Schülerauswahl und das Schulgeld der Ersatzschulen und für die Finanzhilfe der Länder
Das Sonderungsverbot für private Ersatzschulen (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG)
Inhalt und Dimensionen des Sonderungsverbots sowie Konsequenzen für die Schülerauswahl und das Schulgeld der Ersatzschulen und für die Finanzhilfe der Länder
Aus dem Sonderungsverbot des Grundgesetzes (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG) werden teilweise Vorgaben für den Schulgelddurchschnitt und die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft privater Ersatzschulen abgeleitet. Die Autorin hinterfragt diese Thesen kritisch, indem sie Inhalt und Reichweite des Sonderungsverbots juristisch ausleuchtet und Konsequenzen für die Praxis aufzeigt. Zusätzlich widmet sie sich den Folgen des Sonderungsverbots für die Finanzhilfe der Länder.Im Ergebnis zeigt die Autorin, dass das Sonderungsverbot weder Direktiven für den Schulgelddurchschnitt noch für die…mehr
Aus dem Sonderungsverbot des Grundgesetzes (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 GG) werden teilweise Vorgaben für den Schulgelddurchschnitt und die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft privater Ersatzschulen abgeleitet. Die Autorin hinterfragt diese Thesen kritisch, indem sie Inhalt und Reichweite des Sonderungsverbots juristisch ausleuchtet und Konsequenzen für die Praxis aufzeigt. Zusätzlich widmet sie sich den Folgen des Sonderungsverbots für die Finanzhilfe der Länder.Im Ergebnis zeigt die Autorin, dass das Sonderungsverbot weder Direktiven für den Schulgelddurchschnitt noch für die soziale Zusammensetzung der Schülerschaft enthält. Stattdessen müssen Ersatzschulen ihre Schülerinnen und Schüler unabhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Eltern auswählen (Diskriminierungsverbot). Schulgeld müssen sich Eltern aller Einkommens- und Vermögensschichten leisten können (Fördergebot).Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
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Autorenporträt
Studies of law in Hamburg. State examination 1995 und 2000. Doctorate 1997. LL.M. 1998 in Edinburgh. Advocate 2000 bis 2004. Postdoctorate habilitation 2004 bis 2010. Since 2010 owner of the chair for public law, in particular social security law, public commercial law and administrative science at Leibniz University Hannover, Law Faculty. 2011 Marie Elisabeth Lüders-award for the book »Demografischer Wandel und Familienförderung«. Since 2015 vicarious member of the constitutional court of the Free State of Saxony. Since 2017 member of the central ethics committee of federal medical association. The focus of research of Frauke Brosius-Gersdorf is on social security law, school law and public family law.
Inhaltsangabe
A. Aktuelle Debatte über das Sonderungsverbot und Gegenstand der UntersuchungB. Das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot als Voraussetzung der Ersatzschulgenehmigung (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG)C. Adressat des SonderungsverbotsD. Inhalt und Dimensionen des SonderungsverbotsE. Konsequenzen des Sonderungsverbots für die Erhebung von SchulgeldF. Konsequenzen für den Gesetzgeber und die (Schul-)VerwaltungG. Verfassungsrechtliche Würdigung der Neuregelung des Schulgelds in Baden-WürttembergH. Auswirkungen des Sonderungsverbots auf die Finanzhilfe der BundesländerI. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis
A. Aktuelle Debatte über das Sonderungsverbot und Gegenstand der UntersuchungB. Das verfassungsrechtliche Sonderungsverbot als Voraussetzung der Ersatzschulgenehmigung (Art. 7 Abs. 4 Satz 3 GG)C. Adressat des SonderungsverbotsD. Inhalt und Dimensionen des SonderungsverbotsE. Konsequenzen des Sonderungsverbots für die Erhebung von SchulgeldF. Konsequenzen für den Gesetzgeber und die (Schul-)VerwaltungG. Verfassungsrechtliche Würdigung der Neuregelung des Schulgelds in Baden-WürttembergH. Auswirkungen des Sonderungsverbots auf die Finanzhilfe der BundesländerI. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis
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