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Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Mit diesen Vorgaben wollte die internationale Staatengemeinschaft den Zugang zu Gerichten für Umweltverbände aber auch Individualpersonen zur effektiveren Durchsetzung von Artenschutzrecht vor allem bei Zulassungsverfahren von Infrastrukturvorhaben erweitern. Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses…mehr

Produktbeschreibung
Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Mit diesen Vorgaben wollte die internationale Staatengemeinschaft den Zugang zu Gerichten für Umweltverbände aber auch Individualpersonen zur effektiveren Durchsetzung von Artenschutzrecht vor allem bei Zulassungsverfahren von Infrastrukturvorhaben erweitern.
Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen.

Die Arbeit zeigt auf, dass das UmwRG ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Sie untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
Autorenporträt
Caroline Simon wurde 1995 in Brüssel geboren und ist in Bremen und Hamburg aufgewachsen. Sie studierte Rechtswissenschaften und Europarecht im Begleitstudium an der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg. Im Anschluss an ihr erstes Staatsexamen promovierte sie bei Prof. Dr. Ralf Brinktrine im Umwelt- und Verwaltungsprozessrecht. Nach Fertigstellung ihrer Dissertation absolvierte Caroline Simon ihr Referendariat im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Bamberg mit Station in New York City. Anschließend kehrte sie in ihre Heimat nach Hamburg zurück. Dort ist sie seit 2023 als Rechtsanwältin tätig.
Rezensionen
»Die Arbeit zeigt geradezu exemplarisch, wie schwierig es ist, das Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz einerseits und Artenschutz andererseits rechtlich in den Griff zu bekommen. Wäre es eventuell möglich, Windenergieanlagen vor allem offshore zu errichten, einerseits weil dort der Wind fast permanent weht, und andererseits, weil dort der Artenschutz fast keine Rolle spielt? Könnte man Windenergieanlagen auch so ausrüsten und aufbauen, dass Fledermäuse, Insekten und Vögel frühzeitig gewarnt und/oder Anlagen abgeregelt werden? Die Fragen sind komplex und schwierig, aber es lohnt sich, über sie vertieft nachzudenken. Die vorliegende Arbeit hat dies getan und leistet damit einen wichtigen und lesenswerten Beitrag zur Konfliktlösung durch Recht.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 2/2025