Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) dient der Umsetzung völker- und europarechtlicher Vorgaben. Mit diesen Vorgaben wollte die internationale Staatengemeinschaft den Zugang zu Gerichten für Umweltverbände aber auch Individualpersonen zur effektiveren Durchsetzung von Artenschutzrecht vor allem bei Zulassungsverfahren von Infrastrukturvorhaben erweitern.
Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen.
Die Arbeit zeigt auf, dass das UmwRG ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Sie untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
				
				
				
			Seit seinem Inkrafttreten war das UmwRG Gegenstand von mehreren empirischen Untersuchungen. Diese haben ergeben, dass insbesondere immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen der Einsatzschwerpunkt des UmwRG sind. Dieses Ergebnis hat besondere Relevanz vor dem Hintergrund von klimaschutzrechtlichen Verpflichtungen, den Anteil der Stromerzeugung aus Windenergie stärker auszubauen.
Die Arbeit zeigt auf, dass das UmwRG ein Spannungsverhältnis zwischen Artenschutz und Klimaschutz zum Vorschein bringt. Sie untersucht daher mehrere Ansätze, die für die Lösung dieses Spannungsverhältnisses existieren.
»Die Arbeit zeigt geradezu exemplarisch, wie schwierig es ist, das Spannungsverhältnis zwischen Klimaschutz einerseits und Artenschutz andererseits rechtlich in den Griff zu bekommen. Wäre es eventuell möglich, Windenergieanlagen vor allem offshore zu errichten, einerseits weil dort der Wind fast permanent weht, und andererseits, weil dort der Artenschutz fast keine Rolle spielt? Könnte man Windenergieanlagen auch so ausrüsten und aufbauen, dass Fledermäuse, Insekten und Vögel frühzeitig gewarnt und/oder Anlagen abgeregelt werden? Die Fragen sind komplex und schwierig, aber es lohnt sich, über sie vertieft nachzudenken. Die vorliegende Arbeit hat dies getan und leistet damit einen wichtigen und lesenswerten Beitrag zur Konfliktlösung durch Recht.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK, 2/2025







