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Vergleichende Werbung eröffnet Vorteile, die sonst keine Werbeform bietet. Während andere Länder sie zulassen, ist sie in der BRD verboten. Da dies auch ausländische Anbieter zwingt, die Werbung zu ändern, entfaltet die deutsche Regelung eine handelshemmende Wirkung. Ziel der Warenverkehrsfreiheit ist aber gerade, Handelsschranken zu beseitigen. Die Frage ist deshalb, ob das Verbot der vergleichenden Werbung mit dem Europarecht vereinbar ist. Hierzu werden zunächst die Elemente und Zulässigkeitsschranken erarbeitet. Es folgt die Überprüfung anhand der Artt. 30; 36 EWGV, in die die Dassonville-…mehr

Produktbeschreibung
Vergleichende Werbung eröffnet Vorteile, die sonst keine Werbeform bietet. Während andere Länder sie zulassen, ist sie in der BRD verboten. Da dies auch ausländische Anbieter zwingt, die Werbung zu ändern, entfaltet die deutsche Regelung eine handelshemmende Wirkung. Ziel der Warenverkehrsfreiheit ist aber gerade, Handelsschranken zu beseitigen. Die Frage ist deshalb, ob das Verbot der vergleichenden Werbung mit dem Europarecht vereinbar ist. Hierzu werden zunächst die Elemente und Zulässigkeitsschranken erarbeitet. Es folgt die Überprüfung anhand der Artt. 30; 36 EWGV, in die die Dassonville- und Cassis-Rechtsprechung sowie der Richtlinienentwurf zur vergleichenden Werbung gegen Art. 30 EWGV und gegen die Richtlinie.
Autorenporträt
Die Autorin: Gudula Eckhardt studierte Jura in Münster und Freiburg. Dort legte sie im Januar 1992 das Erste Juristische Staatsexamen ab. Anschließend war sie von April 1992 bis September 1993 als Assistentin am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Freiburg tätig. Seit Oktober 1993 ist sie Rechtereferendarin in Konstanz und arbeitet nebenher in einer Konstanzer Kanzlei mit.