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Erscheint vorauss. November 2025
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Der Tatbestand des Verbrechens der Aggression im IStGH-Statut schützt das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta. Obwohl es - wie sich an der aktuellen Weltlage zeigt - einer strafrechtlichen Absicherung des Gewaltverbots bedarf, wurde der Aggressionstatbestand erst mit zeitlicher Verzögerung in das IStGH-Statut aufgenommen. Anhand einer historischen Betrachtung legt der Autor zunächst dar, welche Hürden der Kodifizierung entgegenstanden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Formulierung des Tatbestands sowie das Verhältnis zwischen internationaler Strafgerichtsbarkeit und Weltsicherheitsrat.…mehr

Produktbeschreibung
Der Tatbestand des Verbrechens der Aggression im IStGH-Statut schützt das allgemeine Gewaltverbot der VN-Charta. Obwohl es - wie sich an der aktuellen Weltlage zeigt - einer strafrechtlichen Absicherung des Gewaltverbots bedarf, wurde der Aggressionstatbestand erst mit zeitlicher Verzögerung in das IStGH-Statut aufgenommen. Anhand einer historischen Betrachtung legt der Autor zunächst dar, welche Hürden der Kodifizierung entgegenstanden. Im Fokus stehen dabei insbesondere die Formulierung des Tatbestands sowie das Verhältnis zwischen internationaler Strafgerichtsbarkeit und Weltsicherheitsrat. Es folgt eine umfassende Analyse des Aggressionstatbestands sowie der begleitenden, die Ausübung der Gerichtsbarkeit des IStGH betreffenden Vorschriften. In diesem Kontext zeigt der Autor Probleme bei der Anwendung der Strafnorm auch anhand aktueller Konflikte auf und geht der Frage nach, ob es sich aufgrund der eingeschränkten Zuständigkeit des IStGH um eine rein symbolische Norm handelt.
Autorenporträt
Julian Matthias Meese studierte Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt auf deutschem und internationalem Strafrecht sowie Wirtschafts- und Steuerstrafrecht an der Universität des Saarlandes. Während des Studiums war er am Lehrstuhl von Prof. Dr. Heinz Koriath tätig. Im Anschluss absolvierte er von 2023 bis 2025 den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des OLG Zweibrücken. Seine Promotion im Völkerstrafrecht bei Prof. Dr. Guido Britz hat er mit der Disputation im November 2024 erfolgreich abgeschlossen.