Die erste Überprüfungskonferenz des Internationalen Strafgerichtshofs fand in Kampala, Uganda, statt, was in der Folge zu bahnbrechenden Änderungen des Römischen Statuts führte und das Verbrechen der Aggression in den Mittelpunkt des zeitgenössischen internationalen Strafrechtssystems rückte. Die Versammlung der Vertragsstaaten nahm einvernehmlich eine Resolution an, die ausschließlich den Kompromiss bei der Definition des Verbrechens der Aggression einführt. Der Kompromiss von Kampala stellt den Höhepunkt vieler Jahre multilateraler Verhandlungen dar. Obwohl er als großer Erfolg gewürdigt wurde, hat die Annahme der Änderungen zum Verbrechen der Aggression eine Reihe wesentlicher rechtlicher Fragen aufgeworfen, die einer sorgfältigen Prüfung bedürfen. Im Hinblick auf den Grundsatz der Komplementarität hat der Kompromiss das Potenzial, die Funktionsweise des Gerichtshofs zu beeinträchtigen, da die beiden Vereinbarungen, die mit dem Aggressionspaket gebündelt wurden, die Staaten dazu anhalten, das Verbrechen nicht in ihre innerstaatlichen Gesetzbücher aufzunehmen. In diesem Beitrag wird ganzheitlich versucht, unter anderem das Prinzip der Komplementarität als potenzielle Hürde für die Rechtsprechung vor dem Hintergrund des neu verabschiedeten Verbrechens der Aggression zu beleuchten.
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