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Die Massenkündigung eines Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ergibt sich aus den Erfordernissen des Betriebs des Unternehmens, der Einrichtung oder des Dienstes. Sie kann alle oder nur einen Teil der Beschäftigten betreffen, je nach den Klauseln im Arbeitsvertrag. Diese Situation verursacht den Arbeitnehmern häufig einen Schaden: Verlust des Arbeitsplatzes, Instabilität und Wegfall der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Vorteile.Das Verfahren kann kollektiv oder individuell (individueller Arbeitskonflikt) sein und besteht aus zwei Phasen: administrativ und gerichtlich. In der Praxis…mehr

Produktbeschreibung
Die Massenkündigung eines Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen ergibt sich aus den Erfordernissen des Betriebs des Unternehmens, der Einrichtung oder des Dienstes. Sie kann alle oder nur einen Teil der Beschäftigten betreffen, je nach den Klauseln im Arbeitsvertrag. Diese Situation verursacht den Arbeitnehmern häufig einen Schaden: Verlust des Arbeitsplatzes, Instabilität und Wegfall der mit dem Arbeitsplatz verbundenen Vorteile.Das Verfahren kann kollektiv oder individuell (individueller Arbeitskonflikt) sein und besteht aus zwei Phasen: administrativ und gerichtlich. In der Praxis stehen mehrere Arbeitnehmer ohne wirksame Rechtsmittel da, da die Entscheidungen häufig zugunsten des Arbeitgebers beeinflusst werden.Häufig verlassen sich die Arbeitnehmer eher auf Gerüchte als auf Fakten, was ihre Position schwächt. Die Arbeitsaufsichtsbehörde kann eine Versöhnung vorschlagen, aber das ist keine Garantie für ein faires Ergebnis. Angesichts dessen ist es manchmal besser, eineSchlussabrechnung zu verlangen, als auf eine aufgezwungene Entlassung zu warten.Dieses falsch verstandene Verfahren untergräbt die Rechte der Beschäftigten und lässt sie in einer prekären Situation ohne wirklichen Schutz zurück.
Autorenporträt
KABAMUSU TSHIBANGU Georges. Bachelor of Laws der Université Presbytérienne Shappor et Lapslay du Congo UPRECO. Lehrbeauftragter an der Adventisten-Universität UAK und am ISTM DIMBELENGE und Forscher im Bereich Arbeitsrecht.