Die Europäische Union wird in wenigen Jahren einen neuen Erweiterungsschub durch Länder auf dem Westbalkan und in Südosteuropa erleben, denen bereits eine konkrete Beitrittsperspektive eingeräumt wurde. Die vorliegende Arbeit analysiert vor diesem Hintergrund das Beitrittsverfahren, das Bewerberländer beschreiten müssen. Sie führt den Nachweis, dass dieses Verfahren mittlerweile in einer Weise verrechtlicht ist, die dem Charakter der Union als Rechtsgemeinschaft entspricht. Das zur Anwendung kommende Recht ist im Wesentlichen in der Unionsverfassung verankert und determiniert die Ermessensentscheidung des Rates bei der Aufnahme neuer Mitglieder.
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