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"Den Verfassungsstaat nachdenken": Hinter diesem vieldeutigen Titel verbirgt sich eine Hommage ganz eigener Art an Peter Häberle. Der Band ist heterogen in seinen Themen. Er ist jedoch homogen in dem Versuch, inspiriert durch das umfangreiche Werk von Peter Häberle, ganz grundsätzliche Fragestellungen des Verfassungsstaates, für die in der laufenden verfassungsrechtlichen Literatur sich zumeist weder Zeit noch Ort finden, aufzugreifen und in einem ersten Zugriff, oft durch einen kleinen Paradigmenwechsel, aufzubereiten. Wie sieht die Verfassung der Internetgesellschaft aus? Lässt sich das…mehr

Produktbeschreibung
"Den Verfassungsstaat nachdenken": Hinter diesem vieldeutigen Titel verbirgt sich eine Hommage ganz eigener Art an Peter Häberle. Der Band ist heterogen in seinen Themen. Er ist jedoch homogen in dem Versuch, inspiriert durch das umfangreiche Werk von Peter Häberle, ganz grundsätzliche Fragestellungen des Verfassungsstaates, für die in der laufenden verfassungsrechtlichen Literatur sich zumeist weder Zeit noch Ort finden, aufzugreifen und in einem ersten Zugriff, oft durch einen kleinen Paradigmenwechsel, aufzubereiten. Wie sieht die Verfassung der Internetgesellschaft aus? Lässt sich das Völkerrecht neu und menschheitsbezogen konzipieren? Erfasst die scheinbar so klare Dichotomie von Verfassungsänderung und Verfassungsgebung alle Varianten der Verfassungswerdung? Was ist der verfassungsrechtliche "state of the art" bei der Regelung des Parteienwesens? Warum gibt es keinen allgemeinen Kompensationsanspruch bei Grundrechtsverletzungen? Gibt es im Verfassungsrecht "etwas zu lachen"? Und schließlich, den Geehrten ins Visier nehmend: Was war und ist die Staatsrechtslehrervereinigung für Peter Häberle? Wer im Verfassungsrecht nach neuen Antworten auf alte oder neue Fragen sucht, wird an diesem Band seine Freude haben.
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Autorenporträt
Alexander Blankenagel, Jahrgang 1946, promovierte 1975 zum Thema »Zur Funktion der Grundrechte in der UdSSR« in München. 1984 Habilitation zum Thema »Tradition und Verfassung« (1986); nach einer Lehrstuhlvertretung in Frankfurt 1986 Professur für Öffentliches Recht und Ostrecht an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg; ab 1992 Professur für Öffentliches Recht, Russisches Recht und Rechtsvergleichung an der Humboldt-Universität Berlin; ständiger Gastprofessor an der Central European University in Budapest; Gastprofessuren an der Law School der University of Chicago 1994 und an der Universität Florenz 1998.