Die bundesdeutsche Staatsrechtslehre vollzog in den 1960er Jahren einen tief greifenden Bruch mit ihrer Vergangenheit. Zunächst waren im Rahmen des neuen Verfassungskonsenses vor allem etatistische Traditionen wieder belebt worden. Anders als etwa die Staatsrechtslehrer aus dem Umkreis von Carl Schmitt hatten jedoch die Schüler von Rudolf Smend schon bald begonnen, das traditionelle Denken vom Staat her durch eine entschieden pluralistische Grundhaltung zu ersetzen. Seit Ende der fünfziger Jahre übernahmen sie Professuren und forderten nunmehr auch ihre Kollegen zu einem radikalen Umdenken auf. Am Ende der damit angestoßenen Entwicklung steht eine Staatsrechtslehre, die auf den Begriff des Staates kaum mehr zurückgreift und die versucht, auf den politischen Prozess direkten Einfluss auszuüben.
Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Frieder Günther, Historiker aus der Tübinger Schule von Anselm Doering-Manteuffel, habe hier ein "aufregendes und anregendes" Buch über die Geschichte der Staatsrechtslehre in der frühen und mittleren Bundesrepublik geschrieben, lobt Michael Stolleis. Vielleicht gerade, dass Günther selbst kein Staatsrechtler sei, habe dabei außerdem dafür gesorgt, lobt der Rezensent weiter, dass der Autor seinen Gegenstand "unbefangen und deutlich wahrnehmen" und dessen Vielfalt "auf ein lesbares Maß reduzieren" konnte. Mit seinem Buch habe Günther, so Stolleis weiter, eine "wertvolle Grundlage" für die "Historisierung" der verfassungsrechtlichen Auseinandersetzungen am Ausgang der Bundesrepublik gelegt; für eine Historisierung, die dann, bei solchen Grundlagen, zudem durch "unvoreingenommene Analyse und damit auch Aneignung" geprägt wäre. Die Fragestellungen, die das Buch bearbeitet, fasst der Rezensent so zusammen: Was ist vom Staatsbild des 19. Jahrhunderts in das verfassungsrechtliche Denken der Bundesrepublik eingegangen, was vom Methodenstreit der 20-er Jahre, und was haben die Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik dann daraus gemacht?
© Perlentaucher Medien GmbH
© Perlentaucher Medien GmbH
"... ist dem Verfasser zu bestätigen, eine äußerst instruktive und für das Verständnis der bundesrepublikanischen Entwicklung wichtige Analyse geliefert zu haben. Seine Darstellung ist das beste, was wir derzeit zur Geschichte der staatsrechtlichen Disziplin besitzen." Hans Boldt, Historisch-Politisches Buch 2/2005 "Das bemerkenswerte Werk ist als Dissertation an der Fakultät für Philosophie und Geschichte der Universität Tübingen zustande gekommen; doch seine Qualität reicht über das normale Niveau dieser Klassifikation hinaus." Rolf Grawert, Der Staat 1/2005 "Wer sich künftig über die deutsche Staatsrechtslehre und ihre Strömungen im 20. Jahrhundert ein Bild machen will, kann und darf an dieser Arbeit nicht vorübergehen." Ernst-Wolfgang Böckenförde, Rechtsgeschichte 6/2005 "Gerade weil der Diskurs um den Staat weitergeht, wird Günthers Untersuchung für alle, die sich mit dem Bezugsfeld von Staat und Politik in Deutschland befassen, ein unverzichtbares Standardwerk werden." Daniel Hildebrand, Historische Zeitschrift 279,3/ 2004 "Die Arbeit ist eine Pionierleistung. Eine Wissenschaftsgeschichte des bundesdeutschen Staatsrechts hat es bislang nicht gegeben. [...] Mit tadelloser Fachkompetenz zeichnet Günther die wesentlichen staatsrechtlichen Debatten nach, und er vermag auch die personellen und inhaltlichen Hintergründe der Kontroversen aufzudecken. Auch beim juristischen Detail bleibt die Arbeit immer zuverlässig." Oliver Lepsius, sehepunkte 5/2004 "Vor diesem Hintergrund erhält die vonFrieder Günther am Seminar für Zeitgeschichte der Universität Tübingen angefertigte Dissertation ihre besondere Relevanz; sie schließt eine Lücke historischer Forschung zur '"Westernisierung" der Bundesrepublik. [...] In der Rekonsturktion dieser zeitgeschichtlichen Zusammenhänge ist Günthers Arbeit gut recherchiert und spannend zu lesen; seine Beweisführung und konkreten Schlussfolgerungen erfolgen immer "hart" am Archivmaterial." Robert Chr. van Ooyen, Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart 2006 "Die Arbeit besticht vor allem durch Materialreichtum und Lebendigkeit in der Darstellung." Barbara Remmert, Zeitschrift für Neuere Rechtsgeschichte 3-4/2007 "Günthers Arbeit kann dahingehend in der Tat als eine Pionierleistung angesehen werden, zumal eine Wissenschaftsgeschichte dse bundesdeutschen Staatsrechts bislang ausständig war." , "die gleichermaßen präzise wie tiefschürfende Rekonstruktion einer gesamten Wissenschaftsdisziplin über ein Vierteljahrhundert hinweg.", "ein äußerst lebendiges und 'persönliches' Bild des Faches und insbesondere seiner Mitglieder, weit über die rein fachliche Dimension hinaus.", "Sie überzeugt in inhaltlicher und wie stilistischer Hinsicht, ist eingängig geschrieben und repräsentiert ohne Zweifel einen grundlegenden (Innovations-)Beitrag in der jüngeren deutschen Wissenschaftsgeschichte im allgemeinen und Staatrechtsgeschichte im besonderen. Von daher kann dem Werk nur gewünscht werden, als Inspiration für weiterführende Studien wahrgenommen zu werden." Markus J. Prutsch, H-net Book review







