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Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind üblicherweise zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden: der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff. Wurde die für die Gestattung des Eingriffs maßgebliche Einwilligungsfähigkeit schon vielfach thematisiert, fristet die Kompetenz zum Vertragsschluss ein stiefmütterliches Dasein. Die Arbeit möchte deshalb eben diesen Problemkreis näher beleuchten. Die zentrale Frage bildet hierbei, welche Schwierigkeiten die herkömmliche Differenzierung zwischen Einwilligungsfähigkeit und Vertragsschlusskompetenz für die…mehr

Produktbeschreibung
Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind üblicherweise zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden: der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff. Wurde die für die Gestattung des Eingriffs maßgebliche Einwilligungsfähigkeit schon vielfach thematisiert, fristet die Kompetenz zum Vertragsschluss ein stiefmütterliches Dasein. Die Arbeit möchte deshalb eben diesen Problemkreis näher beleuchten. Die zentrale Frage bildet hierbei, welche Schwierigkeiten die herkömmliche Differenzierung zwischen Einwilligungsfähigkeit und Vertragsschlusskompetenz für die Behandlung eines Minderjährigen mit sich bringt. Sind für erstere nach weit verbreiteter Meinung Einsichtsfähigkeit und Reife des Patienten entscheidend, richtet sich der Vertragsschluss nach der starren Altersgrenze der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für diese Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.
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Autorenporträt
Marcel Reuter studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Nach der Ersten Juristischen Prüfung war er von 2010 bis 2015 als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Rechtsgeschichte und Arztrecht von Prof. Dr. Bernd-Rüdiger Kern an der Juristenfakultät Leipzig tätig. In den Jahren 2013 bis 2015 absolvierte er sein Referendariat im Freistaat Sachsen und legte die Zweite Juristische Staatsprüfung ab. Anschließend war er in einer medizinrechtlich ausgerichteten Kanzlei als Rechtsanwalt beschäftigt. Marcel Reuter war zudem Lehrbeauftragter für Privatrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern. Seit 2017 ist er Richter auf Probe im Justizdienst des Freistaates Sachsen.
Rezensionen
»Alles in allem ist dem Verfasser die vertiefende und weiterführende Analyse seines Themas rundum gelungen. Seine dogmatischen Kernthesen überzeugen in ihren Ergebnissen, und sein rechtspolitischer Vorschlag sollte jedenfalls zu weiterem Nachdenken Anlass geben.« Prof. Dr. Andreas Spickhoff, in: Medizinrecht, Band 35, Heft 12/2018 »Dieser stringent und ausgewogen begründete rechtspolitische Vorschlag von Reuter verdient in hohem Maße Beachtung, wenn sich die Politik Überlegungen zu gesetzgeberischen Maßnahmen annehmen sollte.« Dr. Stefanie Wentzell, in: Die Justiz, 8/2024