Das BGB nimmt mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den neuen Begriff der Pflichtverletzung in das Leistungsstörungsrecht auf, um dieses rechtliche Problem ohne Rückgriff auf die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung lösen zu können. Der Autor geht davon aus, dass dieser Begriff der Pflichtverletzung im neuen BGB gleichbedeutend ist mit dem der nicht gehörigen Erfüllung des alten BGB. Er geht in seiner Arbeit auf die Entwicklung des Leistungsstörungsrechts mit dem Begriff der nicht gehörigen Erfüllung aus historischer und rechtsvergleichender Perspektive ein und wirft die Frage auf,…mehr
Das BGB nimmt mit der Schuldrechtsmodernisierung 2002 den neuen Begriff der Pflichtverletzung in das Leistungsstörungsrecht auf, um dieses rechtliche Problem ohne Rückgriff auf die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung lösen zu können. Der Autor geht davon aus, dass dieser Begriff der Pflichtverletzung im neuen BGB gleichbedeutend ist mit dem der nicht gehörigen Erfüllung des alten BGB. Er geht in seiner Arbeit auf die Entwicklung des Leistungsstörungsrechts mit dem Begriff der nicht gehörigen Erfüllung aus historischer und rechtsvergleichender Perspektive ein und wirft die Frage auf, worin sich beide Begriffe unterscheiden. Berücksichtigt wird dabei auch der Begriff der Nichterfüllung des Europäischen Vertragsrechts (PECL).
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Autorenporträt
Der Autor: Seunghyeon Seong, geboren 1968, 1993 Bachelor of Law, 1995 Master of Law, 1995-1997 Promotionsstudium an der Chungnam National University in Daejeon (Südkorea), 1997-1999 Gastwissenschaftler am Lehrstuhl für Zivilrecht und Römisches Recht an der Universität des Saarlandes, 1999-2003 Gastwissenschaftler am Leopold-Wenger-Institut für Antike Rechtsgeschichte und Papyrusforschung der Universität München, 2003 Promotion an der Universität des Saarlandes.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Schuldrechtsmodernisierung 2002 in Deutschland - Die Entwicklung des Leistungsstörungsrechts im deutschsprachigen Raum - Die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung in Deutschland und ihre Auswirkungen auf die Zivilrechtsdogmatik des ABGB in Österreich und des Obligationenrechts in der Schweiz - Die Leistungsstörungen im Naturrecht und Pandekten - Die Gesetzgebung des Zivilgesetzbuchs in neuerer Zeit (BGB 1900 in Deutschland, ABGB 1811 in Österreich und Obligationenrecht 1881 in der Schweiz - Die Bedeutung des Begriffs der nicht gehörigen Erfüllung im Leistungsstörungsrecht unter Mitberücksichtigung der Einrede der nicht gehörigen Erfüllung ( 320, 363 BGB) und des Strafversprechens ( 340, 341 BGB).
Aus dem Inhalt: Schuldrechtsmodernisierung 2002 in Deutschland - Die Entwicklung des Leistungsstörungsrechts im deutschsprachigen Raum - Die Lehre von der Positiven Vertragsverletzung in Deutschland und ihre Auswirkungen auf die Zivilrechtsdogmatik des ABGB in Österreich und des Obligationenrechts in der Schweiz - Die Leistungsstörungen im Naturrecht und Pandekten - Die Gesetzgebung des Zivilgesetzbuchs in neuerer Zeit (BGB 1900 in Deutschland, ABGB 1811 in Österreich und Obligationenrecht 1881 in der Schweiz - Die Bedeutung des Begriffs der nicht gehörigen Erfüllung im Leistungsstörungsrecht unter Mitberücksichtigung der Einrede der nicht gehörigen Erfüllung ( 320, 363 BGB) und des Strafversprechens ( 340, 341 BGB).
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