Achtung: Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um eine Frakturschriftausgabe! Der Historiker Onno Klopp analysiert und dokumentiert die Geschehnisse um den inzenierten, rechtswidrigen Proceß. Der preußische Staatsgerichthof zu Berlin hat am 8. Juli 1868 den königlich hannöverschen Staats-Minister Grafen Platen Hallermund in contumaciam zu einer Zuchthausstrafe von fünfzehn Jahren und zu zehn Jahren polizeilicher Aufsicht verurtheilt. Dieß Urtheil hat, man darf, nach den vorliegenden Zeugnissen der Presse aller Länder, mit Gewißheit es aussprechen, in ganz Europa eine allgemeine Ueberraschung über diese Art der Gerechtigkeitspflege hervorgerufen. Diese Ueberraschung, dieß Befremden über den in seiner Art einzig dastehenden Fall gab sich auch da kund, wo man über die einzelnen Momente dieser merkwürdigen Angelegenheit nicht genauer unterrichtet war, und erweckte eben dadurch den Wunsch dieselben kennen zu lernen. Diesen Wunsch zu befriedigen, ist die nachfolgende Darlegung geschrieben.
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