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Die Arbeit unterzieht die im Nachgang an das Caroline-Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 geänderte Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG einer detaillierten Kritik. Die Untersuchung zeigt, dass die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum sog. abgestuften Schutzkonzept Ergebnisse erzielt, die weder den betroffenen Interessen gerecht werden, noch die notwendige Rechtssicherheit liefern. Es ergehen widersprüchliche Entscheidungen, die zudem in zunehmendem Maße nicht mehr nachvollziehbar begründet werden. Der Persönlichkeitsschutz…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit unterzieht die im Nachgang an das Caroline-Urteil des EGMR aus dem Jahre 2004 geänderte Rechtsprechung des BGH zur Bewertung der Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen i.S.v. § 23 Abs. 1 Nr. 1 KUG einer detaillierten Kritik. Die Untersuchung zeigt, dass die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats zum sog. abgestuften Schutzkonzept Ergebnisse erzielt, die weder den betroffenen Interessen gerecht werden, noch die notwendige Rechtssicherheit liefern. Es ergehen widersprüchliche Entscheidungen, die zudem in zunehmendem Maße nicht mehr nachvollziehbar begründet werden. Der Persönlichkeitsschutz wird dadurch in grundrechtlich nicht zu rechtfertigender Weise verkürzt. Überdies wird die Frage beantwortet, wie die Zeitgeschichtlichkeit von Bildnissen richtigerweise zu beurteilen ist. Besondere Behandlung erfährt die normative Bestimmung des legitimen Informationsinteresses, welches für die Grenzziehung zwischen Persönlichkeitsrecht und Veröffentlichungsfreiheit als maßgeblich angesehen wird.
Rezensionen
»Insgesamt handelt es sich bei dem Werk von Dietrich um einen gelungenen Beitrag zur dringend notwendigen Diskussion um den erforderlichen Grad an Bildnisschutz. Seine berechtigte Kritik liefert wertvolle Denkansätze zu der Frage, wie hier zukünftig ein verhältnismäßiges Maß an Selbstbestimmung gewährleistet werden kann, ohne die Gewährleistungen des Art. 5 GG unangemessen zu beeinträchtigen. Man kann der Abhandlung daher nur große Verbreitung und aufmerksame Kenntnisnahme wünschen - auch und gerade in Karlsruhe.« Dr. Endress Wanckel, in: Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht, 1/2021 »Jedem, der den Bildnisschutz aus rechtsvergleichender Perspektive betrachtet, ist das hochaktuelle Werk Dietrichs jedenfalls zu empfehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 4/2020