Die Österreichische Rundfunkgesetzgebung wurde im Jahr 2001 einer umfassenden Reform unterzogen, die u.a. auch eine Neuregelung der Rechtsgrundlagen für den Österreichischen Rundfunk (ORF) beinhaltete. Seit dieser Reform obliegt dem Bundeskommunikationssenat (BKS) die Rechtsaufsicht über den ORF. Das vorliegende Werk erläutert die wesentlichen Aufgaben des BKS als Rechtsaufsichtsbehörde gegenüber dem ORF auf der einen Seite und als Rechtsmittelbehörde gegenüber der Kommunikations-Kommission Austria (KommAustria) auf der anderen. Weiters werden die Hauptmerkmale und Funktionen des BKS als sog. Behörde mit richterlichem Einschlag im Sinne des Art. 133 Z 4 BV-G diskutiert. Im zweiten Teil fasst die Autorin die Entscheidungen des BKS zur Aufsicht über den ORF von 2001 bis 2007 kurz und prägnant zusammen und erläutert, ob und wenn ja, inwieweit sich der BKS dabei auf die Entscheidungen der ehemaligen Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes bezieht. In der Folge überprüft die Autorin, ob sich die Tendenz der BKS-Entscheidungen im genannten Zeitraum verändert hat. Zusätzlich werden in Form einer Gesamtanalyse "große Linien" in der Spruchpraxis des BKS aufgezeigt bzw. kritisiert.
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