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Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ermöglicht die zivilrechtliche Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Schadenersatzansprüchen über Art. 82 DS-GVO. In den vergangenen Jahren sind tausende Schadenersatzklagen erhoben worden. Ziel der Arbeit es, einen umfassenden systematischen Überblick zu bieten über bereits entschiedene, aber insbesondere umstrittene, offene Rechtsfragen anhand der Forschung und der deutschen, österreichischen und der EuGH-Rechtsprechung. Neben der Frage, ob die österreichische Schadenersatznorm § 29 DSG europarechtskonform ist, befasst sich die Arbeit auch mit dem…mehr

Produktbeschreibung
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ermöglicht die zivilrechtliche Geltendmachung von datenschutzrechtlichen Schadenersatzansprüchen über Art. 82 DS-GVO. In den vergangenen Jahren sind tausende Schadenersatzklagen erhoben worden. Ziel der Arbeit es, einen umfassenden systematischen Überblick zu bieten über bereits entschiedene, aber insbesondere umstrittene, offene Rechtsfragen anhand der Forschung und der deutschen, österreichischen und der EuGH-Rechtsprechung.
Neben der Frage, ob die österreichische Schadenersatznorm § 29 DSG europarechtskonform ist, befasst sich die Arbeit auch mit dem Thema, ob juristische und nicht unmittelbar Betroffene anspruchsberechtigt sind. Außerdem diskutiert sie, ob sogenannte formelle Verstöße, etwa gegen das Auskunftsrecht oder gegen die IT-Sicherheit, Verstöße im Sinne der Norm sind. Anhand der deutschen und österreichischen Rechtsprechung entwirft die Arbeit eine These, welche Arten von Verstößen einen immateriellen Schaden darstellen.
Autorenporträt
Robert Faußner ist als Rechtsanwalt und Partner in einer Münchener Wirtschaftskanzlei tätig. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Datenschutzrecht. Zudem berät er deutsche und internationale Unternehmen in den Bereichen Cybersecurity und Künstliche Intelligenz. Neben seinem juristischen Abschluss verfügt er über einen Magisterabschluss in den Fächern Politikwissenschaft, Geschichte und Psychologie. Seine Promotion hat er an der Universität Innsbruck bei Univ.-Prof. Mag. Dr. Matthias C. Kettemann, LL.M. (Harvard), zum datenschutzrechtlichen Schadenersatzanspruch nach Art. 82 DS-GVO verfasst und im April 2025 abgeschlossen.