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Erscheint vorauss. November 2025
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Von der Entstehung des Handelsvertreterberufes bis in die Gegenwart hinein zeichnet die Arbeit den rechtshistorischen Weg nach, auf dem der Einfirmenvertreter Eingang in das deutsche Recht gefunden hat. Sie widmet sich dabei besonders den mehrfachen Versuchen des Gesetzgebers, diesem arbeitnehmerähnlichen Vertretertypus sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz zukommen zu lassen, und beleuchtet die Hintergründe, an denen dieses Vorhaben bis heute gescheitert ist. Mit Blick auf die spezifische prozessuale Situation von geringverdienenden…mehr

Produktbeschreibung
Von der Entstehung des Handelsvertreterberufes bis in die Gegenwart hinein zeichnet die Arbeit den rechtshistorischen Weg nach, auf dem der Einfirmenvertreter Eingang in das deutsche Recht gefunden hat. Sie widmet sich dabei besonders den mehrfachen Versuchen des Gesetzgebers, diesem arbeitnehmerähnlichen Vertretertypus sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz zukommen zu lassen, und beleuchtet die Hintergründe, an denen dieses Vorhaben bis heute gescheitert ist. Mit Blick auf die spezifische prozessuale Situation von geringverdienenden Einfirmenvertretern veranschaulicht die Arbeit schließlich, auf welche Weise und in welchem Umfang deren arbeitsgerichtliche Klagebefugnis systematisch leergelaufen ist, so dass diese Gruppe von besonders schutzwürdigen Einfirmenvertretern aus Sicht des Autors mittlerweile in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzt ist.
Autorenporträt
Der gebürtige Hamburger Kai Uwe Robert Berrer (Jahrgang 1957) studierte im Anschluss an das Abitur an der Universität seiner Heimatstadt Rechtswissenschaften und legte nach dem Referendariat das zweite juristische Staatsexamen vor dem Justizprüfungsamt beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ab. Sein anschließender beruflicher Werdegang führte ihn in den Finanzdienstleistungssektor Deutschlands, dem er in der Folge durchgehend verbunden blieb; parallel dazu unterhielt er bis Ende 2024 eine Rechtsanwaltskanzlei in Lübeck. Die vorliegende Arbeit wurde im Herbst 2024 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein als Dissertation angenommen.