Von der Entstehung des Handelsvertreterberufes bis in die Gegenwart hinein zeichnet die Arbeit den rechtshistorischen Weg nach, auf dem der Einfirmenvertreter Eingang in das deutsche Recht gefunden hat. Sie widmet sich dabei besonders den mehrfachen Versuchen des Gesetzgebers, diesem arbeitnehmerähnlichen Vertretertypus sowohl prozessual als auch materiell-rechtlich einen besonderen arbeitsrechtlichen Schutz zukommen zu lassen, und beleuchtet die Hintergründe, an denen dieses Vorhaben bis heute gescheitert ist. Mit Blick auf die spezifische prozessuale Situation von geringverdienenden Einfirmenvertretern veranschaulicht die Arbeit schließlich, auf welche Weise und in welchem Umfang deren arbeitsgerichtliche Klagebefugnis systematisch leergelaufen ist, so dass diese Gruppe von besonders schutzwürdigen Einfirmenvertretern aus Sicht des Autors mittlerweile in ihrem grundrechtsgleichen Anspruch auf wirkungsvollen Rechtsschutz nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verletzt ist.
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