KI-Systeme treffen zunehmend autonom Entscheidungen. Die Berechnungen fortschrittlicher künstlicher Intelligenz substituieren dabei subjektive Elemente des Wollens, des Wissens und des Verschuldens ihrer Benutzer. Lukas Maximilian Lehrhuber zeigt, wie sich die Delegation von Entscheidungen auf autonome KI-Systeme im Spannungsfeld zwischen privatautonomer Rechtsgestaltung und angemessener Berücksichtigung von Verkehrsschutzinteressen in die Zivilrechtsordnung einfügen lässt.
Im Fokus steht der Einsatz autonomer KI-Systeme beim Vertragsschluss. Die Arbeit verdeutlicht zudem, dass derzeit diskutierte Modelle zur Behandlung fortschrittlicher KI-Systeme als Rechtssubjekte weder erforderlich noch zweckmäßig sind und ergründet die Zuweisung von Haftungsrisiken beim Einsatz autonomer KI-Systeme unter Präventionsgesichtspunkten und ökonomischen Aspekten.
Im Fokus steht der Einsatz autonomer KI-Systeme beim Vertragsschluss. Die Arbeit verdeutlicht zudem, dass derzeit diskutierte Modelle zur Behandlung fortschrittlicher KI-Systeme als Rechtssubjekte weder erforderlich noch zweckmäßig sind und ergründet die Zuweisung von Haftungsrisiken beim Einsatz autonomer KI-Systeme unter Präventionsgesichtspunkten und ökonomischen Aspekten.







