Diese Arbeit hat das Ziel, die im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, insbesondere dem Leistungserbringungsrecht in der Gesundheitsvorsorge, sich stellenden Rechtsfragen, die sich aus den Einflüssen des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Recht der Mitgliedstaaten ergeben, aufzuzeigen und einen Beitrag zu deren Beantwortung zu leisten. Ausgangspunkt der Untersuchungen sind die Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen "Decker" und "Kohll". Im Ergebnis ist fest zuhalten, dass das Leistungserbringungsrecht den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften zum freien Warenverkehr, zum freien Dienstleistungsverkehr und zum Wettbewerbsrecht unterfällt. Beschränkungen dieser Grundfreiheiten sind nur unter engen Voraussetzungen gerechtfertigt. Das gilt auch für den Bereich der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung.
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