Der im Jahr 2002 errichtete Internationale Strafgerichtshof stellt in vielerlei Hinsicht ein bemerkenswertes Novum in der völkerrechtlichen Landschaft dar. Ziel der angestellten Überlegungen ist es, diese Neugründung in den größeren Zusammenhang der allenthalben konstatierten Globalisierungsdynamiken zu stellen und im Rahmen derselben einer genaueren Analyse zu unterziehen. Dies geschieht unter Rückgriff auf klassische Deutungsmodelle internationaler Beziehungen, vor allem auf die von Immanuel Kant in seiner Friedensschrift vorgelegte Weltrepublikskonzeption. Vor diesem Hintergrund ergeben sich sowohl Ansätze für ein vertieftes Verständnis des Phänomens des Internationalen Gerichtshofs selbst als auch neue Perspektiven für die Debatte zur Globalisierung sowie zu Status und Rolle von Staat und Individuum in dieser.
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