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Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung (refus de vente) gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des refus de…mehr

Produktbeschreibung
Die Freiheit, einen Vertrag nicht abzuschließen, wird nur auf den ersten Blick im Zivilrecht uneingeschränkt gewährt. Ein Kontrahierungszwang ist jedenfalls bei einer objektivierten Sicht der Theorie der Vertragsbindung kein Fremdkörper im Zivilrecht. Insbesondere aus sozialstaatlichen Gründen existieren in Deutschland und Frankreich gesetzlich normierte und ungeschriebene Kontrahierungszwänge. Im französischen Zivilrecht kann das weitreichende Verbot der Verkaufsverweigerung (refus de vente) gegenüber einem Verbraucher auf eine lange Tradition zurückblicken. Die Berechtigung des refus de vente kann jedoch in der heutigen von Vertragsfreiheit geprägten Vertrags- und Wirtschaftsordnung bezweifelt werden. Ebenso ist die im deutschen Zivilrecht durch den Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes beabsichtigte unmittelbare Anwendung des Gleichheitssatzes im Zivilrecht abzulehnen.
Autorenporträt
Der Autor: Henning Klingenfuß wurde 1974 in Berlin geboren und studierte deutsches und französisches Recht in Saarbrücken. Nach einem Postgraduiertenstudium 1999/2000 an der Universität Panthéon-Sorbonne in Paris (DEA de droit privé) war er von 2000 bis 2003 Mitarbeiter am Institut für Internationales Recht der Ludwig-Maximilians-Universität München. Seit 2004 ist er Rechtsanwalt in München.