Der langwierige bewaffnete Konflikt in Syrien wirft verschiedene Fragen auf, mit denen sich die Weltgemeinschaft bisher noch nicht befasst hat. Auch wenn die bestehenden internationalen Rechtsvorschriften, die auf den Konflikt Anwendung finden, recht eindeutig sind, gibt es doch Personengruppen, die außerhalb des Rechts stehen. Da "jede Person in feindlicher Gewalt einen Status nach dem Völkerrecht haben muss; sie ist entweder Kriegsgefangener oder medizinisches Personal, da niemand in feindlicher Gewalt außerhalb des Gesetzes stehen kann", ist es selbstverständlich, dass der bewaffnete Konflikt in Syrien verschiedene Merkmale eines bewaffneten Konflikts aufweist, von denen einige durch das geltende Recht abgedeckt sind, während andere eine Herausforderung für die bestehenden Regeln darstellen. Es ist ganz klar, dass einige der Dilemmata des Völkerrechts, wenn sie unberührt bleiben, zu Menschenrechtsverletzungen während bewaffneter Auseinandersetzungen führen werden, was das Hauptziel der Regeln zur Regulierung bewaffneter Auseinandersetzungen sowie der Menschenrechtsnormen zunichte machen würde. Es ist ganz klar, dass nicht alle organisierten bewaffneten Gruppen in Syrien unter die Kategorie illegaler organisierter bewaffneter Gruppen oder Terroristen fallen.
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