In Deutschland gibt es keine einheitliche Unternehmensbesteuerung. Erzielt eine Gesellschaft mit ausländischer Rechtsform in Deutschland Einkünfte, stellt sich die Frage, ob diese steuerlich wie eine inländische Personengesellschaft oder wie eine Körperschaft zu behandeln ist. Die Rechtsprechung hat hierzu den sogenannten Typenvergleich entwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welches die entscheidenden Kriterien für diesen Typenvergleich sind. Untersucht wird ferner, wie sogenannte grenzüberschreitende Gesellschaften nach der Überseering-Entscheidung des EuGH zu besteuern sind.…mehr
In Deutschland gibt es keine einheitliche Unternehmensbesteuerung. Erzielt eine Gesellschaft mit ausländischer Rechtsform in Deutschland Einkünfte, stellt sich die Frage, ob diese steuerlich wie eine inländische Personengesellschaft oder wie eine Körperschaft zu behandeln ist. Die Rechtsprechung hat hierzu den sogenannten Typenvergleich entwickelt. Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welches die entscheidenden Kriterien für diesen Typenvergleich sind. Untersucht wird ferner, wie sogenannte grenzüberschreitende Gesellschaften nach der Überseering-Entscheidung des EuGH zu besteuern sind. Schließlich wird die steuerliche Einordnung der Gesellschaftsformen der Staaten Ungarn, Polen und Slowenien geklärt.
Die Autorin: Kirsten Pusill-Wachtsmuth wurde 1973 in Braunschweig geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie in Freiburg im Breisgau und in München. Von 1998 bis 2000 war sie Rechtsreferendarin in München mit Stationen in Speyer und Washington D. C.. Seit 2001 ist sie als Rechtsanwältin in Berlin tätig.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Wertung der gesellschaftsrechtlichen Strukturmerkmale bezüglich ihrer Unterscheidungskraft zur Abgrenzung von Körperschaften und Personengesellschaften - Fortgeltung der Gründungstheorie nach der Überseering-Entscheidung des EuGH? - Anknüpfung des Steuerrechts an das Zivilrecht bei der Abgrenzung von Personengesellschaften und Körperschaften - Wertung der gesellschaftsrechtlichen Strukturmerkmale im Rahmen des Typenvergleichs - Steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Gesellschaften mit Satzungssitz in Drittstaaten und in der EU - Einordnung der wirtschaftlich ausgerichteten Gesellschaftsformen der Staaten Ungarn, Polen und Slowenien.
Aus dem Inhalt : Wertung der gesellschaftsrechtlichen Strukturmerkmale bezüglich ihrer Unterscheidungskraft zur Abgrenzung von Körperschaften und Personengesellschaften - Fortgeltung der Gründungstheorie nach der Überseering-Entscheidung des EuGH? - Anknüpfung des Steuerrechts an das Zivilrecht bei der Abgrenzung von Personengesellschaften und Körperschaften - Wertung der gesellschaftsrechtlichen Strukturmerkmale im Rahmen des Typenvergleichs - Steuerliche Behandlung grenzüberschreitender Gesellschaften mit Satzungssitz in Drittstaaten und in der EU - Einordnung der wirtschaftlich ausgerichteten Gesellschaftsformen der Staaten Ungarn, Polen und Slowenien.
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