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Die Arbeit widmet sich den praktisch bedeutsamen Problemen, die bei organschaftlichen Beiräten mit Kontrollfunktion auftreten. Im Mittelpunkt steht dabei die Begriffsbestimmung des Realtypus »überwachender Beirat« jeweils im Recht der GmbH und der Personenhandelsgesellschaften. Hierzu erfolgt eine umfassende Analyse der maßgeblichen Systematisierungsmethodik sowie der konstitutiven Organmerkmale, welche insbesondere die notwendige Abgrenzung zum fakultativen Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ermöglicht. Im Rahmen dessen werden auch mögliche Fehlerfolge beleuchtet. Aufgrund des unmittelbaren…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit widmet sich den praktisch bedeutsamen Problemen, die bei organschaftlichen Beiräten mit Kontrollfunktion auftreten. Im Mittelpunkt steht dabei die Begriffsbestimmung des Realtypus »überwachender Beirat« jeweils im Recht der GmbH und der Personenhandelsgesellschaften. Hierzu erfolgt eine umfassende Analyse der maßgeblichen Systematisierungsmethodik sowie der konstitutiven Organmerkmale, welche insbesondere die notwendige Abgrenzung zum fakultativen Aufsichtsrat nach § 52 GmbHG ermöglicht. Im Rahmen dessen werden auch mögliche Fehlerfolge beleuchtet. Aufgrund des unmittelbaren Zusammenhangs zwischen organschaftlicher Ausgestaltbarkeit und vorangegangener Begriffsbestimmung bietet die Arbeit eine Gesamtdarstellung der rechtlichen Lebensstruktur des überwachenden Beirats, etwa hinsichtlich Binnenrecht, Funktionszuweisung, Haftung oder Zusammensetzung. Ergänzt wird dies durch eine rechtsökonomische Analyse des Beitrags fakultativer Kontrollorgane zur Corporate Governance.
Autorenporträt
Steffen Aron hat im Oktober 2015 sein Studium der Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg aufgenommen und im Januar 2020 die Erste Juristische Staatsprüfung absolviert. Im Anschluss daran war er promotionsbegleitend in einer nationalen Unternehmensrechtskanzlei tätig. Derzeit absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Oberlandesgericht Frankfurt am Main und ist dort unter anderem bei internationalen Wirtschafts- und Wirtschaftsstrafrechtskanzleien tätig. Im Frühjahr 2024 wurde er durch die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg promoviert.