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Die Untersuchung widmet sich der Konstellation des richterlicherseits ausgeübten Vergleichsdrucks. Bei dem »unangemessenen Vergleichsdruck« handelt es sich um ein in der Dogmatik hochumstrittenes, aber sehr praxisrelevantes Phänomen des deutschen Zivilprozesses. Der Prozessvergleich ist ein risikoreiches Institut. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass der Abschluss des Prozessvergleichs strukturell von der Mitwirkung des Gerichts abhängig ist. Anhand eines umfassendes Rechtsprechungsüberblicks wurde eine bestmögliche Definition des Vergleichsdrucks entwickelt. In jedem Fall ist…mehr

Produktbeschreibung
Die Untersuchung widmet sich der Konstellation des richterlicherseits ausgeübten Vergleichsdrucks. Bei dem »unangemessenen Vergleichsdruck« handelt es sich um ein in der Dogmatik hochumstrittenes, aber sehr praxisrelevantes Phänomen des deutschen Zivilprozesses. Der Prozessvergleich ist ein risikoreiches Institut. Dies lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass der Abschluss des Prozessvergleichs strukturell von der Mitwirkung des Gerichts abhängig ist. Anhand eines umfassendes Rechtsprechungsüberblicks wurde eine bestmögliche Definition des Vergleichsdrucks entwickelt. In jedem Fall ist die Ausübung von Vergleichsdruck rechtswidrig, da sie insbesondere gegen § 278 Abs. 1 ZPO verstößt. Dagegen ist die Partei weder de lege lata noch de lege ferenda ausreichend geschützt. Vorzugswürdig ist daher die Einführung des ausnahmslos geltenden Verbots der Druckausübung in einem § 278 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F., um einen präventiven Schutz der Partei zu gewährleisten.
Autorenporträt
Romina Weißberg ist in Kiew, Ukraine geboren. Sie beendete das Studium der Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig im Jahr 2017 und den Juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Leipzig im November 2019. Vom 1. Januar 2020 bis 14. September 2024 war die Autorin Promotionsstudentin am Institut für Bank- und Kapitalmarktrecht am Lehrstuhl von Prof. Dr. Lutz Haertlein, wo sie zugleich als wissenschaftliche Mitarbeiterin beschäftigt war. Im Jahr 2024 war sie zudem als Rechtsanwältin bei Petersen Hardraht Pruggmayer tätig. Derzeit ist die Autorin Proberichterin am Amtsgericht Chemnitz.