Die Arbeit behandelt die praktische Anwendung des
20 Abs. 4 Satz 2 GWB. Dabei werden die Bestimmtheit und die Grenzen dieses Regelbeispiels untersucht. Im Ergebnis versucht die Arbeit zu zeigen, daß sich bei der Anwendung Schwierigkeiten ergeben, die auf einem verfehlten wettbewerbspolitischen Konzept beruhen. Insbesondere der Begriff der überlegenen Marktmacht gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern erscheint in der praktischen Anwendung unscharf.
20 Abs. 4 Satz 2 GWB. Dabei werden die Bestimmtheit und die Grenzen dieses Regelbeispiels untersucht. Im Ergebnis versucht die Arbeit zu zeigen, daß sich bei der Anwendung Schwierigkeiten ergeben, die auf einem verfehlten wettbewerbspolitischen Konzept beruhen. Insbesondere der Begriff der überlegenen Marktmacht gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern erscheint in der praktischen Anwendung unscharf.







