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Der vorliegende Leitfaden bietet auch in seiner Neuauflage Behörden aller Art – Landesbehörden, Kommunen, Kommunalverbänden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Hilfe bei der optimalen Vorbereitung und Führung verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere sollen Prozessrisiken kalkulierbar werden: Frei von theoretischem Ballast ermöglicht sein spezifischer Aufbau den raschen Überblick und das richtige und verständige Handeln in der jeweiligen Prozesssituation. Wertvolle praktische Tipps sind eingearbeitet, die wichtigsten Verfahrensarten als Checklisten…mehr

Produktbeschreibung
Der vorliegende Leitfaden bietet auch in seiner Neuauflage Behörden aller Art – Landesbehörden, Kommunen, Kommunalverbänden und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts – Hilfe bei der optimalen Vorbereitung und Führung verwaltungsgerichtlicher Rechtsstreitigkeiten. Insbesondere sollen Prozessrisiken kalkulierbar werden: Frei von theoretischem Ballast ermöglicht sein spezifischer Aufbau den raschen Überblick und das richtige und verständige Handeln in der jeweiligen Prozesssituation. Wertvolle praktische Tipps sind eingearbeitet, die wichtigsten Verfahrensarten als Checklisten dargestellt. Online bereit gestellte und abrufbare Muster erleichtern die praktische Arbeit.

Die zweite Auflage erweitert den bewährten Leitfaden u.a. um das auch im Bereich des öffentlichen Rechts zunehmend wichtiger werdende Thema der Mediation. Auch der Rechtsschutz bei überlanger Verfahrensdauer wird behandelt.

Aus dem Inhalt:

Der Verwaltungsprozess im Rechtsstaat

Der Aufbau der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die beteiligten Personen

Die Vornahme von Prozesshandlungen

Der Ablauf des Verfahrens

Die Erfolgsaussichten

Die Entscheidungen

Die Rechtsmittel

Die Vollstreckung

Die außergerichtliche Streitbeilegung

Die überlange Verfahrensdauer

Der Autor:
Dr. Dr. Frank Ebert ist Vertreter des öffentlichen Interesses des Freistaats Thüringen und Verfasser zahlreicher Publikationen zum Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht.