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Die rechtsvergleichende Untersuchung analysiert die Situation von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags und des österreichischen Nationalrats. Im Fokus stehen rechtliche und praktische Probleme der Vernehmung. Obwohl beide Systeme eine vergleichbare politische Dynamik aufwiesen, sei das Schutzniveau für Betroffene unterschiedlich. Die Arbeit identifiziert die parteiische Vernehmungsleitung durch den Vorsitzenden als eine systemimmanente Schwäche im deutschen Untersuchungsverfahren. Auch könne der Rechtsbeistand zustehende Rechte in der Praxis nicht effektiv wahrnehmen.…mehr

Produktbeschreibung
Die rechtsvergleichende Untersuchung analysiert die Situation von Zeugen in Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestags und des österreichischen Nationalrats. Im Fokus stehen rechtliche und praktische Probleme der Vernehmung. Obwohl beide Systeme eine vergleichbare politische Dynamik aufwiesen, sei das Schutzniveau für Betroffene unterschiedlich. Die Arbeit identifiziert die parteiische Vernehmungsleitung durch den Vorsitzenden als eine systemimmanente Schwäche im deutschen Untersuchungsverfahren. Auch könne der Rechtsbeistand zustehende Rechte in der Praxis nicht effektiv wahrnehmen. Das österreichische Recht biete hingegen einen höheren Schutz, der vor allem durch den unabhängigen Verfahrensrichter sichergestellt werde. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Zeugen im Deutschen Bundestag durch die Einführung eines Verfahrensrichters nach österreichischem Vorbild und die gesetzliche Verankerung der Rechte von Rechtsbeiständen gestärkt werden sollten.
Autorenporträt
Philip N. Kroner studierte Rechtswissenschaften in Freiburg. 2017 absolvierte er das erste Staatsexamen. Sein Rechtsreferendariat in Essen mit Stationen in Dublin und Ehningen schloss er 2020 mit dem zweiten Staatsexamen ab. Seitdem arbeitet er als Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei in Düsseldorf im Bereich Wirtschaftsstrafrecht und Interne Untersuchungen. Er ist zudem als Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg tätig.