Das Deutsche Richtergesetz (DRiG) regelt die Rechtsstellung, Aufgaben und Pflichten von Richtern in Deutschland. Es enthält Vorschriften zu deren Ausbildung, Ernennung, Unabhängigkeit und Disziplinarrecht. Zudem definiert es die Voraussetzungen für die Berufung in das Richteramt sowie die Grundsätze der richterlichen Selbstverwaltung. Ziel des DRiG ist es, die Unabhängigkeit der Justiz zu sichern und einheitliche Standards für die richterliche Tätigkeit festzulegen.
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