Rechtsinstitute für gleich- und verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften neben der Ehe finden sich heute in zahlreichen Rechtsordnungen. Während mancherorts die Partnerschaft ohne adoptionsrechtliche Folgen bleibt, gestatten andere Rechte den Partnern die Stiefkind- oder gar die gemeinschaftliche Adoption eines fremden Kindes. Diese Arbeit befaßt sich mit der internationalprivat- und -verfahrensrechtlichen Einordnung des dem deutschen Recht bislang fremden Phänomens der partnerschaftlichen Adoption. Vorgeschlagen wird eine behutsame Rechtsfortbildung. Neben dem autonomen Recht und dem Gemeinschaftsrecht beleuchtet die Arbeit auch das Haager Adoptionsübereinkommen 1993.
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